Nachweis EE-Anteil
Der Anteil erneuerbarer Energien (EE-Anteil) bezieht sich auf den Prozentsatz der Energie, der aus erneuerbaren Energiequellen stammt, im Verhältnis zum Gesamtenergieverbrauch. Erneuerbare Energien sind natürliche Energiequellen, die sich schnell erneuern und im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle, Öl und Gas als nachhaltig gelten.
Informationen zum Nachweis des EE-Anteil:
Ab dem 1. Januar 2024 muss bei jeder Installation eines neuen Wärmeerzeugers, sei es im Neubau oder im Bestand, darauf geachtet werden, dass die Vorgabe erfüllt wird. Diese Regelung gilt gleichermaßen für Wohn- und Nichtwohngebäude, sofern sie beheizt werden. Es spielt keine Rolle, ob der Einbau oder Austausch geplant oder ungeplant erfolgt.
Für Wärmeerzeuger, die sowohl Warmwasser als auch Heizwärme bereitstellen, müssen mindestens 65 Prozent der Energie aus erneuerbaren Quellen stammen, und zwar bezogen auf das Gesamtsystem. Bei Systemen, in denen Warmwasser- und Heizungsbereich getrennt sind, bezieht sich die Anforderung nur auf das jeweilige System, das ersetzt oder neu installiert wird. Der EE-Anteil ist ein wichtiger Indikator für den Fortschritt in Richtung einer nachhaltigen Energieversorgung und spielt eine entscheidende Rolle bei der Reduzierung der Treibhausgasemissionen und der Bekämpfung des Klimawandels. Regierungen, Unternehmen und Organisationen setzen zunehmend auf erneuerbare Energien, um ihre Energieabhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und ihre Umweltziele zu erreichen. Der EE-Anteil wird oft als Teil von Energieberichten, politischen Zielen oder internationalen Abkommen wie dem Pariser Abkommen zur Begrenzung der globalen Erwärmung erwähnt. Er dient als Maßstab für den Erfolg von Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Umstellung auf eine nachhaltigere Energieerzeugung und -nutzung.
FAZIT ZUM NACHWEIS EE-ANTEIL
Laut Bundesförderung für effiziente Gebäude und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz muss dieser Anteil nachgewiesen werden, ganz gleich ob rechnerisch vom Fachmann, Rechnungen oder mit Lieferantenbelegen.
Nachweiss EE-Anteil
Der Anteil erneuerbarer Energien (EE-Anteil) bezieht sich auf den Prozentsatz der Energie, der aus erneuerbaren Energiequellen stammt, im Verhältnis zum Gesamtenergieverbrauch. Erneuerbare Energien sind natürliche Energiequellen, die sich schnell erneuern und im Gegensatz zu fossilen Brennstoffen wie Kohle, Öl und Gas als nachhaltig gelten.
Informationen zum Nachweis des EE-Anteil:
Ab dem 1. Januar 2024 muss bei jeder Installation eines neuen Wärmeerzeugers, sei es im Neubau oder im Bestand, darauf geachtet werden, dass die Vorgabe erfüllt wird. Diese Regelung gilt gleichermaßen für Wohn- und Nichtwohngebäude, sofern sie beheizt werden. Es spielt keine Rolle, ob der Einbau oder Austausch geplant oder ungeplant erfolgt.
Für Wärmeerzeuger, die sowohl Warmwasser als auch Heizwärme bereitstellen, müssen mindestens 65 Prozent der Energie aus erneuerbaren Quellen stammen, und zwar bezogen auf das Gesamtsystem. Bei Systemen, in denen Warmwasser- und Heizungsbereich getrennt sind, bezieht sich die Anforderung nur auf das jeweilige System, das ersetzt oder neu installiert wird. Der EE-Anteil ist ein wichtiger Indikator für den Fortschritt in Richtung einer nachhaltigen Energieversorgung und spielt eine entscheidende Rolle bei der Reduzierung der Treibhausgasemissionen und der Bekämpfung des Klimawandels. Regierungen, Unternehmen und Organisationen setzen zunehmend auf erneuerbare Energien, um ihre Energieabhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern und ihre Umweltziele zu erreichen. Der EE-Anteil wird oft als Teil von Energieberichten, politischen Zielen oder internationalen Abkommen wie dem Pariser Abkommen zur Begrenzung der globalen Erwärmung erwähnt. Er dient als Maßstab für den Erfolg von Maßnahmen zur Förderung erneuerbarer Energien und zur Umstellung auf eine nachhaltigere Energieerzeugung und -nutzung.
FAZIT: NACHWEIS EE-ANTEIL
Laut Bundesförderung für effiziente Gebäude und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz muss dieser Anteil nachgewiesen werden, ganz gleich ob rechnerisch vom Fachmann, Rechnungen oder mit Lieferantenbelegen.