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Heizungsförderung

Die Antrag­stellung für Heizungs­förderung über die KfW erfolgt gestaffelt. Zunächst sind alle Privat­personen antrags­berechtigt, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden selbst bewohnten Einfamilien­häusern in Deutschland sind. Ab Ende Mai 2024 sind Eigentümer/-innen von MFH und WEG am Gemeinschaftseigentum antragsberechtigt.  Ab August 2024 dann auch Wohn- und Nichtwohngebäude von Kommunen und Unternehmen, sowie Eigentümer/-innen von vermieteten EFH und WEG am Sondereigentum.

Förderrichtlinie

Am 01.01.2024 trat die jüngste Richtlinie der BEG in Kraft und brachte einige Änderungen mit sich. Der Förderhöchstsatz erhöht sich für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, von 40% auf 70%, während er für nicht selbstnutzende Eigentümer auf 35% steigt. Die gesamte maximal förderfähige Investitionssumme beträgt 30.000 € für die Heizungssanierung inkl. Austausch des Wärmeerzeugers. Grundsätzlich gibt es eine Basisförderung von 30%. Der zusätzliche Klimageschwindigkeitsbonus (KGB) von 20% und der Einkommensbonus von weiteren 30% stehen nur selbstnutzenden Eigentümern für Ihre selbstgenutzte Wohneinheit zur Verfügung. Der KGB von 20% (gültig von 2024 bis 2028), nimmt in den darauffolgenden Jahren (2029-Ende 2026) degressiv um 3% alle 2 Jahre ab. Für den Einkommensbonus darf das zu versteuernde Einkommen bei max. 40.000 € liegen. Weitere Boni wie z.B. zum Pauschalzuschlag für die Einhaltung von Emissionsgrenzwerten und dem Effizienzbonus für Wärmepumpen finden Sie auf der Seite „Was wird gefördert?“.
DGNA - Förderinformationen
INFENSA Logo

INFENSA: Unser Partnerunternehmen

Langjährige Zusammenarbeit, sowie gemeinsame Konzepte und Umsetzungen haben eine umfassende Partnerschaft ergeben. Ein reibungsloser Ablauf zwischen Förderung und den erforderlichen energetischen Berechnungen ist Ihnen hier sicher. Genauigkeit und präzise Arbeitsweise sind entscheidend, wenn es um die Beantragung von Fördermitteln geht. Fehler oder Ungenauigkeiten können zu Verzögerungen oder gar Ablehnungen führen. Unser Team, bestehend aus erfahrenen Energieberatern und Politologen, arbeitet mit höchster Professionalität und Sorgfalt. Wir sind darauf spezialisiert, alle Anforderungen und Richtlinien genau zu kennen und umzusetzen. Durch unsere Expertise stellen sie sicher, dass alle Antragsdetails korrekt und vollständig sind. Dadurch maximieren wir Ihre Chancen auf eine erfolgreiche Förderzusage. Vertrauen Sie auf unsere Kompetenz und Erfahrung und gestalten Sie Ihre Zukunft mit INFENSA.

FAZIT ZUR HEIZUNGSFÖRDERUNG

Insgesamt bieten Heizungsförderungen einen absoluten Mehrwert: Sie helfen Ihnen, Geld zu sparen, verbessern Ihren Wohnkomfort, tragen zum Umweltschutz bei und steigern möglicherweise den Wert Ihrer Immobilie.

Heizungsförderung

Die Antrag­stellung für Heizungs­förderung über die KfW erfolgt gestaffelt. Zunächst sind alle Privat­personen antrags­berechtigt, die Eigentümerinnen oder Eigentümer von bestehenden selbst bewohnten Einfamilien­häusern in Deutschland sind. Ab Ende Mai 2024 sind Eigentümer/-innen von MFH und WEG am Gemeinschaftseigentum antragsberechtigt.  Ab August 2024 dann auch Wohn- und Nichtwohngebäude von Kommunen und Unternehmen, sowie Eigentümer/-innen von vermieteten EFH und WEG am Sondereigentum.

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Förderrichtlinien

Am 01.01.2024 trat die jüngste Richtlinie der BEG in Kraft und brachte einige Änderungen mit sich. Der Förderhöchstsatz erhöht sich für Eigentümer, die ihre Immobilie selbst nutzen, von 40% auf 70%, während er für nicht selbstnutzende Eigentümer auf 35% steigt. Die gesamte maximal förderfähige Investitionssumme beträgt 30.000 €  für die Heizungssanierung inkl. Austausch des Wärmeerzeugers. Grundsätzlich gibt es eine Basisförderung von 30%. Der zusätzliche Klimageschwindigkeitsbonus (KGB) von 20% und der Einkommensbonus von weiteren 30% stehen nur selbstnutzenden Eigentümern für Ihre selbstgenutzte Wohneinheit zur Verfügung. Der KGB von 20% (gültig von 2024 bis 2028), nimmt in den darauffolgenden Jahren (2029-Ende 2026) degressiv um 3% alle 2 Jahre ab. Für den Einkommensbonus darf das zu versteuernde Einkommen bei max. 40.000 € liegen. Weitere Boni wie z.B. zum Pauschalzuschlag für die Einhaltung von Emissionsgrenzwerten und dem Effizienzbonus für Wärmepumpen finden Sie auf der Seite „Was wird gefördert?“.
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FAZIT: HEIZUNGSFÖRDERUNG

Insgesamt bieten Heizungsförderungen einen absoluten Mehrwert: Sie helfen Ihnen, Geld zu sparen, verbessern Ihren Wohnkomfort, tragen zum Umweltschutz bei und steigern möglicherweise den Wert Ihrer Immobilie.

Kontakt

DGNA | Deutsche Gesellschaft für nachhaltige Anlagentechnik mbH
www.dgna.de

Telefon: +49 (0)40 22 82 14 47-0
Mail:      kontakt@dgna.de
Mühlenkamp 45 | 22303 Hamburg

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