Skip to content

EnSimiMaV

Die EnSimiMaV steht für „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung). Diese Verordnung regelt technische Energieeinsparmaßnahmen in Gebäuden und verpflichtet Unternehmen dazu, Energiemanagementsysteme umzusetzen.

Ziel der EnSimiMaV:

Ziel der EnSimiMaV ist es, die Stabilität und Zuverlässigkeit der Energieversorgung sicherzustellen, insbesondere in Zeiten erhöhter Nachfrage oder bei Engpässen in der Energieproduktion. Die Verordnung legt verschiedene Maßnahmen fest, die von Regierungsbehörden und Energieunternehmen ergriffen werden können, um eine kontinuierliche Energieversorgung zu gewährleisten.

Typische Maßnahmen, die im Rahmen der EnSimiMaV ergriffen werden können, umfassen die Sicherung von Energieimporten, die Aktivierung von Reservekapazitäten in Kraftwerken, die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen und die Gewährleistung eines ausreichenden Vorrats an Brennstoffen.

Die EnSimiMaV ist ein wichtiger Bestandteil der Energiepolitik vieler Länder, insbesondere in Regionen, in denen die Energieversorgung anfällig für Störungen oder Engpässe ist. Durch die Implementierung dieser Verordnung streben Regierungen an, die Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten und potenzielle Risiken für die Wirtschaft und die Gesellschaft zu minimieren.

FAZIT ZUR ENSIMIMAV

Gemäß der EnSimiMaV müssen Unternehmen, die in den letzten drei Jahren einen durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch über 10 GWh (Strom, Gas, Fernwärme und Kraftstoffe) aufweisen, Energieeffizienzmaßnahmen durchführen. Diese Maßnahmen sollten in der Regel innerhalb von 18 Monaten umgesetzt werden, es sei denn, es gibt Lieferschwierigkeiten, Fachkräftemangel oder ähnliche Gründe.

EnSimiMaV

Die EnSimiMaV steht für „Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung über mittelfristig wirksame Maßnahmen“ (Mittelfristenergieversorgungssicherungsmaßnahmenverordnung). Diese Verordnung regelt technische Energieeinsparmaßnahmen in Gebäuden und verpflichtet Unternehmen dazu, Energiemanagementsysteme umzusetzen.

Ziel der EnSimiMaV: 

Ziel der EnSimiMaV ist es, die Stabilität und Zuverlässigkeit der Energieversorgung sicherzustellen, insbesondere in Zeiten erhöhter Nachfrage oder bei Engpässen in der Energieproduktion. Die Verordnung legt verschiedene Maßnahmen fest, die von Regierungsbehörden und Energieunternehmen ergriffen werden können, um eine kontinuierliche Energieversorgung zu gewährleisten.

Typische Maßnahmen, die im Rahmen der EnSimiMaV ergriffen werden können, umfassen die Sicherung von Energieimporten, die Aktivierung von Reservekapazitäten in Kraftwerken, die Förderung von Energieeffizienzmaßnahmen und die Gewährleistung eines ausreichenden Vorrats an Brennstoffen.

Die EnSimiMaV ist ein wichtiger Bestandteil der Energiepolitik vieler Länder, insbesondere in Regionen, in denen die Energieversorgung anfällig für Störungen oder Engpässe ist. Durch die Implementierung dieser Verordnung streben Regierungen an, die Energieversorgungssicherheit zu gewährleisten und potenzielle Risiken für die Wirtschaft und die Gesellschaft zu minimieren.

FAZIT: ENSIMIMAV

Gemäß der EnSimiMaV müssen Unternehmen, die in den letzten drei Jahren einen durchschnittlichen Gesamtenergieverbrauch über 10 GWh (Strom, Gas, Fernwärme und Kraftstoffe) aufweisen, Energieeffizienzmaßnahmen durchführen. Diese Maßnahmen sollten in der Regel innerhalb von 18 Monaten umgesetzt werden, es sei denn, es gibt Lieferschwierigkeiten, Fachkräftemangel oder ähnliche Gründe.

Kontakt

DGNA | Deutsche Gesellschaft für nachhaltige Anlagentechnik mbH
www.dgna.de

Telefon: +49 (0)40 22 82 14 47-0
Mail:      kontakt@dgna.de
Mühlenkamp 45 | 22303 Hamburg

Kontakt

DGNA | Deutsche Gesellschaft für nachhaltige Anlagentechnik mbH
www.dgna.de

Telefonnummer:
+49 (0)40 22 82 14 470
E-Mail: 
kontakt@dgna.de
Mühlenkamp 45 |
22303 Hamburg